AGB

§1. Der vertrag zwischen der HOUSEANDDOGSITTING, Frank Wassmann, (HADS) und dem Auftraggeber (AG),

gilt als abgeschlossen, wenn die HADS dem AG den Auftrag schriftlich & vollständig bestätigt. – HADS,
Frank Wassmann, hat über die gesamte Dauer des Auftrages neben dem AG, Hausrecht.
Dieses wird vom AG eingeschränkt & schriftlich, detailliert festgehalten.
– Betreffend des Verlassens der Immobilie durch HADS während des Auftrages,
werden entsprechende Uhrzeiten, schriftlich fixiert. Dies hat HADS rechtsverbindlich zu gewähren.

§2. Individuelle Vertragsgegenstände:
– Sämtliche Hilfsmittel, die zur Ausfühung des Auftrages notwendig sind – wie, z.B: Hundefutter. Pflanzennahrung. etc… – werden kostenfrei der HADS zur Diposition gestellt.
Mögliche Ausgaben von Fehlendem ,werden von HADS ausgelegt & gegen Quittungen, vom AG, erstattet.
– Schlüsselübergabe. übernahme Protokoll.

§3. Vergütung:
– Preise: Siehe Preise. Diese verstehen zzgl. 19%MwSt.
– Der Rechnungsausgleich / Zahlung des Auftrages, sollte vom AG, nach seiner Rückreise, erfolgen.
Nach AuftragsBeendigung sollte der Betrag auf dem Konto der HADS, gutgeschrieben sein.

§4. Rücktritt des AG:
– 50% Erstattung des AuftragsWertes wird erbeten.

§5. Rücktritt der HADS, Frank Wassmann: – Wird NIE passieren, aber, wenn: 50% Erstattung des AuftragsWertes.

§6. Einsatzende des Auftrages:
– Gemeinsame Begutachtung & Erstellung eines AbnahmeProtokolles und beidseitiges unterschreiben, um ggf. spätere SchadensAnsprüche auszuschließen.

§7. Schäden:
– ……die ohne direktes Verschulden der HADS wahrend der AuftragsDurchführung entstehen, ergeht keine Haftung.
Hier gilt die Versicherung des AG, z.B.: Hausrat,………..Glas oder Tierhalterhaftpflicht…………durch Verschulden der HADS, Frank Wassmann: Hier besteht eine Betriebshaftpflicht für Personen, Sach- und Vermögensschäden.

GerichtsStand: Deutsches Recht. ErfüllungsOrt: Bremen